Der Kreistag
In den Landkreisen wird der Kreistag in der Regel zusammen mit den Kommunalparlamenten gewählt. Er dient der Selbstverwaltung des Landkreises und der kommunalen Vertretung. Die Sitze werden durch Wahlbezirke und Listenplätze gefüllt. Auch hier können parteilose Politiker*innen antreten. Mitglied eines jeden Kreistages ist der/die Landrat/rätin. Im Kreistag werden die Entscheidungen und Beschlüsse für den Kreis in Ausschüssen beraten und getätigt, wie beispielsweise der Haushaltsplan oder die Größe gewisser Verwaltungsstrukturen. Die Arbeit und Größe des Kreistags wird durch die Landkreisordnung NRW geregelt.
Landrätin / Landrat
Der/Die Landrat/rätin ist das vom Volk gewählte Oberhaupt des Landkreises. Er/Sie ist Chef*in der Verwaltung und der Polizei im Landkreis. Der/Die Landrat/rätin ist ständiges Mitglied im Kreistag mit eigenem Stimmrecht und bestimmten Privilegien, wie beispielsweise das einbringen eigener Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung einer Kreissitzung.